Was ist eine Series A?
Die Series A ist in der Regel die erste institutionelle Finanzierungsrunde eines Startups - nach möglichen Pre-Seed- oder Seed-Runden mit Business Angels. Sie wird typischerweise von einem oder mehreren Venture-Capital-Fonds geführt und liegt investitionsvolumenseitig meist zwischen 3 und 15 Millionen Euro.
Gegenüber einer Seed-Runde steigt die Komplexität der Dokumentation erheblich: Die Investoren haben erfahrene Anwälte, bringen umfangreiche Term Sheets mit und erwarten eine vollständige Due Diligence. Gründer, die unvorbereitet in eine Series A gehen, verlieren Zeit, Nerven - und häufig auch Verhandlungsmacht bei den zentralen wirtschaftlichen Punkten.
Eine Series A ist keine größere Seed-Runde. Sie ist eine andere Klasse von Transaktion - mit anderen Investoren, anderen Vertragsmechanismen und anderen Risiken.
Wann ist ein Startup Series-A-fähig?
Neben den wirtschaftlichen Kennzahlen (Traction, Wachstum, Retention, MRR) prüfen Series-A-Investoren den rechtlichen und strukturellen Zustand des Unternehmens. Typische Anforderungen:
Sauberer Cap Table
Alle Beteiligungen sind klar dokumentiert. Frühere Wandeldarlehen wurden korrekt erfasst. Optionspool ist definiert oder wird im Rahmen der Runde neu strukturiert.
Klare IP-Rechte
Alle relevanten Softwarerechte, Marken und technische Entwicklungen liegen nachweislich bei der Gesellschaft - nicht bei Gründern, Freelancern oder Dritten.
Ordnungsgemäße Gründungsdokumentation
Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführerverträge und frühere Gesellschafterbeschlüsse sind vollständig und handelsregisterkonform.
Bestehende VSOP/ESOP-Dokumentation
Wenn ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert, muss es sauber dokumentiert sein. Investoren fragen im Detail nach Ausübungspreisen, Vesting-Schedules und potenzieller Verwässerung.
Keine offenen Rechtsstreitigkeiten oder ungeklärten Verbindlichkeiten
Bestehende Konflikte, ausstehende Ansprüche oder undokumentierte Darlehen können eine Due Diligence zum Stillstand bringen.
Typischer Ablauf einer Series A
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01
Vorbereitung und Investorenansprache
Pitch Deck, Finanzmodel und erste Due-Diligence-Unterlagen vorbereiten. Rechtliche Vorprüfung: Cap Table, IP-Rechte, VSOP, bestehende Vereinbarungen.
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02
Term Sheet
Der Lead-Investor übergibt ein Term Sheet. Sorgfältige Prüfung und Verhandlung aller wirtschaftlich relevanten Punkte - insbesondere Liquidationspräferenz, Anti-Dilution, Vesting und Vetorechte.
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03
Due Diligence
Umfangreiche rechtliche, technische und wirtschaftliche Prüfung durch das Investorenteam. Vollständiger Datenraum erforderlich. Typisch: 4-8 Wochen.
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04
Verhandlung und Dokumentation
Beteiligungsvertrag (Investment Agreement) und Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) werden ausverhandelt. In der Regel mehrere Verhandlungsrunden.
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05
Notartermin und Signing
Kapitalerhöhungsbeschluss muss notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Alle weiteren Vertragsdokumente werden beim Signing unterzeichnet.
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06
Closing und Eintragung
Sobald alle Closing-Bedingungen erfüllt sind, leistet der Investor die Einlage. Anschließend Handelsregistereintragung.
Das Term Sheet in der Series A: Worauf Gründer besonders achten müssen
In der Series A sind Term Sheets in der Regel deutlich umfangreicher und investorenfreundlicher formuliert als in der Seed-Phase. Gründer, die keine Erfahrung mit VC-Vertragsdokumentation haben, unterschätzen häufig die langfristige wirtschaftliche Wirkung einzelner Klauseln.
Liquidationspräferenz
Besonders kritisch: Mehrfache Liquidationspräferenz (2x, 3x) kombiniert mit vollständiger Partizipation kann bedeuten, dass Gründer bei einem Exit unterhalb einer bestimmten Schwelle kaum noch Erlös erhalten.
Anti-Dilution
Full Ratchet schützt den Investor am stärksten, belastet Gründer am meisten. Weighted Average (broad-based) ist marktüblicher und fairer.
Founder Vesting
Reverse Vesting für Gründer ist marktüblich - aber die Ausgestaltung von Cliff, Vesting-Dauer, Good-Leaver und Bad-Leaver hat erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.
Drag-along
Ein breiter Drag-along-Mechanismus kann Gründer zwingen, einem Exit zuzustimmen, den sie nicht wollen. Die Schwelle sollte sorgfältig verhandelt werden.
Zustimmungsvorbehalte
Umfangreiche Veto-Kataloge schränken die operative Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung ein. Wichtig: Wo ist die Grenze zwischen strategischer Kontrolle und operativer Lähmung?
Praxisbeispiel: Series-A-Term-Sheet ohne anwaltliche Begleitung
Anonymisierte Fallkonstellation
Ein Gründerteam erhält ein Term Sheet von einem namhaften VC für eine Series A mit 8 Mio. Euro bei einer Pre-Money-Bewertung von 20 Mio. Euro. Das Term Sheet wird ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet - mit 2x Non-Participating Liquidation Preference und einer umfangreichen Veto-Liste, die auch operative Einstellungsentscheidungen umfasst.
Beim Exit zwei Jahre später für 35 Mio. Euro erhält der Investor zunächst 16 Mio. Euro (2x Preference auf 8 Mio. Investment) und entscheidet sich dann, nicht weiter zu partizipieren. Den verbleibenden 19 Mio. Euro teilen sich alle Gesellschafter nach Quote - der Gründer erhält deutlich weniger als erwartet. Durch die operative Veto-Liste wurden in den zwei Jahren mehrere Einstellungen und Vertragsabschlüsse unnötig verzögert.
Mit frühzeitiger anwaltlicher Begleitung wäre eine einfache, nicht-partizipierende Liquidationspräferenz und ein engerer Veto-Katalog realistisch verhandelbar gewesen.
Checkliste: Series A rechtlich vorbereiten
Typische Fehler bei der Series A
Anwalt erst nach Term Sheet hinzugezogen
Die wirtschaftlichen Kernpunkte stehen dann bereits fest - der Verhandlungsspielraum ist erheblich eingeschränkt.
Cap Table nicht aufgeräumt
Undokumentierte Optionen, nicht abgebildete Wandeldarlehen oder fehlerhafte Gesellschafterlisten verzögern oder gefährden das Closing.
IP-Zuordnung unklar
Wenn Software oder Technologie nicht nachweislich bei der Gesellschaft liegt, entstehen Garantieverletzungen oder Closing-Blockaden.
Term Sheet-Exklusivität unterschätzt
Exklusivitätsklauseln binden Gründer an einen Investor, ohne dass die Runde gesichert ist. Laufzeit und Bedingungen sorgfältig verhandeln.
Folgefinanzierung nicht mitgedacht
Wer heute eine breite Anti-Dilution-Regelung akzeptiert, macht sich für die Series B deutlich unattraktiver.
Häufige Fragen zur Series A
Ab wann sollte man einen Anwalt einbeziehen?
Idealerweise, bevor Sie den ersten Investorenkontakt für die Series A aufnehmen - spätestens jedoch vor Unterzeichnung des Term Sheets. Wer erst danach einen Anwalt hinzuzieht, hat die wichtigsten wirtschaftlichen Punkte bereits ohne Begleitung akzeptiert.
Was kostet die anwaltliche Begleitung einer Series A?
Palmerion Venture begleitet Series-A-Runden zu transparenten Festpreisen. Den aktuellen Festpreis-Indikator finden Sie auf unserer Venture-Seite.
Muss der Anwalt für Series A in Deutschland zugelassen sein?
Wenn die Gesellschaft eine deutsche GmbH ist und der Beteiligungsvertrag deutschem Recht unterliegt, empfiehlt sich ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit VC-Erfahrung.
Wie lange dauert eine Series A typischerweise?
Von erstem Investorengespräch bis zum Closing typischerweise 3-6 Monate. Die Due Diligence und die Verhandlung der Vertragsdokumentation nehmen die meiste Zeit in Anspruch.
Brauche ich für die Series A einen Notar?
Ja. Die Kapitalerhöhung bei einer GmbH muss notariell beurkundet werden. In der Regel beurkundet der Notar auch die zugehörigen Gesellschafterbeschlüsse.
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Autor und fachlich verantwortlich
Dr. Christopher Hahn, LL.M. (King's College London)
Rechtsanwalt, Unternehmer und Autor · Partner bei trustberg Rechtsanwälte
Dr. Christopher Hahn berät zu Venture Capital, Finanzierungsrunden, Beteiligungsstrukturen und Mitarbeiterbeteiligung. Bei Palmerion begleitet er die strategische Einordnung von Venture-Themen.
Profil bei trustberg Rechtsanwälte