Ist Ihr Unternehmen Series-A-ready?
Die Series A ist in der Regel die erste institutionelle Eigenkapitalfinanzierung eines Start-ups - nach möglichen Pre-Seed- oder Seed-Runden. Investitionsvolumen und Struktur einer Series-A-Runde variieren erheblich nach Geschäftsmodell, Markt, Wachstumsphase und Investorenprofil. Eine verbindliche Bandbreite lässt sich nicht sinnvoll festlegen.
Gegenüber einer Seed-Runde steigt die Komplexität der Dokumentation erheblich: erfahrene Investoren, umfassende Term Sheets, vollständige Due Diligence und detaillierte Vertragsmechanismen. Diese Seite konzentriert sich ausschließlich auf die rechtliche und strukturelle Vorbereitung - also die Phase vor dem ersten Investor-Term-Sheet, vor der vollständigen Investor-Due-Diligence und vor der Vertragsverhandlung.
Eine Series A ist keine größere Seed-Runde. Sie ist eine andere Klasse von Transaktion - mit anderen Investoren, anderen Vertragsmechanismen und anderen Anforderungen an die rechtliche Vorbereitung.
Corporate- und Cap-Table-Readiness
Die gesellschaftsrechtliche Dokumentation muss vollständig und handelsregisterkonform sein. Ein unaufgeräumter Cap Table verzögert die Runde, schwächt die Verhandlungsposition und kann das Closing blockieren.
- Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Beschlüsse auf aktuellem Stand
- Geschäftsführerbestellung und -verträge dokumentiert
- Cap Table vollständig inklusive aller Nebenabreden
- Optionspool definiert oder im Rahmen der Runde restrukturierbar
- Verwässerungs- und Bezugsrechte nachvollziehbar dokumentiert
Frühere Finanzierungen und Wandlungsinstrumente
Bestehende Wandeldarlehen, SAFEs oder weitere Finanzierungsinstrumente müssen vor der Series A vollständig erfasst, dokumentiert und in ihrer Wandlungs- oder Rückzahlungslogik geklärt sein. Unklare Wandlungsbedingungen führen regelmäßig zu Streit in der Folgefinanzierung.
- Bestehende Darlehen, Verbindlichkeiten und Nebenabreden erfasst
- Wandlungsbedingungen und Caps/Discounts geklärt
- SAFE- oder Wandeldarlehensdokumente vollständig
- Rückzahlungs- und Liquiditätsrisiken bewertet
IP- und Software-Readiness
Alle relevanten Softwarerechte, Marken und technischen Entwicklungen müssen nachweislich bei der Gesellschaft liegen - nicht bei Gründern, Freelancern oder Dritten. Ungeklärte IP-Zuordnung führt zu Garantieverletzungen oder Closing-Blockaden.
- Softwarerechte nachweislich auf die Gesellschaft übertragen
- Marken eingetragen oder übertragen
- Erfindungsübertragungen der Gründer und Mitarbeiter vorhanden
- Dritt- und Lizenzrechte geklärt und dokumentiert
Founder Vesting und Management
Investoren prüfen, ob Gründer langfristig gebunden sind und was beim Ausscheiden passiert. Bestehende Vesting- und Leaver-Regelungen sollten vor der Runde dokumentiert oder zumindest verhandlungsbereit sein.
- Founder-Vesting dokumentiert oder verhandlungsbereit
- Leaver-Regelungen (Good Leaver / Bad Leaver) definiert
- IP-Erklärungen der Gründer unterzeichnet
- Wettbewerbsverbote geklärt
VSOP / ESOP und Optionspool
Wenn ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert, muss es sauber dokumentiert sein. Investoren fragen im Detail nach Ausübungspreisen, Vesting-Schedules und der potenziellen Verwässerung.
- Programm vollständig dokumentiert
- Ausübungspreise und Vesting-Schedules hinterlegt
- Verwässerungseffekt berechnet
- Aufstockungspflichten des Pools geklärt
Commercial Contracts
Kunden- und Lieferantenverträge müssen datenraumfähig sein. Change-of-Control-Klauseln und Kündigungsfristen können die Finanzierung oder einen späteren Exit beeinflussen und sollten vorab geprüft werden.
- Kunden- und Lieferantenverträge datenraumfähig
- Kündigungsfristen und Change-of-Control-Klauseln geprüft
- Vertragspflichten erfüllt
- Verträge mit Gesellschaftern oder verbundenen Personen erfasst
Employment und Freelancer
Arbeitsverträge und Erfindungsübertragungen müssen vollständig vorliegen. Bei Freelancern ist die IP-Zuordnung besonders kritisch - fehlende Übertragungen führen regelmäßig zu Garantieverletzungen.
- Arbeitsverträge vollständig
- Erfindungsübertragungen der Mitarbeiter vorhanden
- Freelancer-Verträge mit IP-Regelung
- Fremdvergaben sauber dokumentiert
Datenschutz und regulatorische Themen
Datenschutz- und Compliance-Themen werden in der Due Diligence regelmäßig vertieft. Ungeklärte regulatorische Pflichten können die Runde verzögern oder in Einzelfällen gefährden.
- DSVO-konforme Verträge mit Auftragsverarbeitern
- Datenschutzerklärungklärung aktuell
- Löschkonzept vorhanden
- Lizenz-, Exportkontroll- und Meldepflichten geklärt
Investor Data Room
Ein strukturierter Datenraum beschleunigt die Runde und stärkt das Vertrauen der Investoren. Er sollte vor dem ersten Investorengespräch aufgebaut sein - nicht erst auf Anfrage.
- Strukturierter virtueller Datenraum eingerichtet
- Vollständige Dokumente hinterlegt
- Berechtigungskonzept definiert
- Index und Checkliste vorhanden
Legal Red Flags vor dem ersten Term Sheet
Diese Punkte sollten vor Investorengesprächen bereinigt sein:
Series-A-Readiness-Score
Setzen Sie die Häkchen für alle erfüllten Punkte. Die Bewertung aktualisiert sich automatisch.
Corporate
Cap Table
Finanzierung
IP
Founder
Mitarbeiter
VSOP / ESOP
Commercial Contracts
Datenschutz
Compliance
Litigation
Data Room
Series-A-Readiness-Score
Vor Runde strukturieren
0/48
0% erfüllt
Erhebliche Readiness-Lücken. Wir empfehlen, die offenen Punkte vor Aufnahme der Investorengespräche strukturiert aufzuarbeiten.
Hinweis: Diese Selbstprüfung ersetzt keine rechtliche Bewertung. Sie dient der ersten Einordnung und hilft, offene Punkte vor Investorengesprächen zu erkennen. Eine automatisierte rechtliche Bewertung findet nicht statt.
Was sollte vor Investorengesprächen bereinigt werden?
Vor dem ersten Investorengespräch sollten mindestens die gesellschaftsrechtliche Dokumentation, die IP-Zuordnung und der Cap Table bereinigt sein. Offene Wandlungsinstrumente und die VSOP/ESOP-Dokumentation sollten zumindest geklärt sein. Eine saubere Vorbereitung entscheidet über Verhandlungsstärke, Geschwindigkeit und die wirtschaftlichen Konditionen der Runde.
Wann geht Readiness in die konkrete Finanzierungsrunde über?
Sobald ein konkretes Term Sheet vorliegt oder die Investorengespräche eine institutionelle Runde konkretisieren, geht es von der Selbstvorbereitung in die anwaltliche Transaktionsbegleitung über: Term Sheet-Prüfung, Due Diligence, Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, notarieller Vollzug und Closing. Diese Phase erfordert eine andere Begleitung als die Readiness-Vorbereitung.
Series-A-Finanzierungsrunde rechtlich begleiten lassen
Wenn die Vorbereitung abgeschlossen ist oder ein konkretes Term Sheet vorliegt, begleitet Palmerion Venture den vollständigen Transaktionsprozess - vom Term Sheet über Due Diligence und Beteiligungsvertrag bis zum Closing.
Series-A-Finanzierungsrunde rechtlich begleiten lassenVerwandte Ratgeber
Häufige Fragen zur Series-A-Readiness
Ab wann sollte ich die Series-A-Readiness prüfen?
Idealerweise vor dem ersten Investorengespräch für die Series A. Je früher Cap Table, IP, Verträge und Dokumentation bereinigt sind, desto stärker ist die Verhandlungsposition und desto schneller lässt sich die Runde später umsetzen.
Ersetzt die Readiness-Checkliste eine anwaltliche Prüfung?
Nein. Die Checkliste dient der Selbstprüfung und ersten Einordnung. Eine automatisierte rechtliche Bewertung findet nicht statt. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls sollte ein auf Venture Capital spezialisierter Rechtsanwalt eingebunden werden.
Was gehört zur IP- und Software-Readiness?
Alle relevanten Softwarerechte, Marken und technischen Entwicklungen sollten nachweislich bei der Gesellschaft liegen - nicht bei Gründern, Freelancern oder Dritten. Erfindungsübertragungen und Dritt-Lizenzrechte sollten geklärt sein.
Wann geht Readiness in die konkrete Finanzierungsrunde über?
Sobald ein konkretes Term Sheet vorliegt oder die Investorengespräche eine institutionelle Runde konkretisieren, geht es von der Selbstvorbereitung in die anwaltliche Transaktionsbegleitung über. Diese begleitet Palmerion Venture auf einer eigenen Seite.
Autor und fachlich verantwortlich
Dr. Christopher Hahn, LL.M. (King's College London)
Rechtsanwalt, Unternehmer und Autor · Partner bei trustberg Rechtsanwälte
Dr. Christopher Hahn berät zu Venture Capital, Finanzierungsrunden, Beteiligungsstrukturen und Mitarbeiterbeteiligung. Bei Palmerion begleitet er die strategische Einordnung von Venture-Themen.
Profil bei trustberg Rechtsanwälte